Bei der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht
stellen wir sicher, dass alle rechtlichen Aspekte
zu Ihrem Vorteil berücksichtigt werden.
In den meisten Fällen stellt sich die Frage erst im hohen Alter, oft genug aber auch in jungen Jahren als Folge von Unfällen oder psychischen Krankheiten: Was ist, wenn man geistig nicht mehr in der Lage ist, notwendige Entscheidungen alleine zu treffen oder sich um ganz alltägliche Geschäfte zu kümmern? Im Allgemeinen wird im Falle der Geschäftsunfähigkeit einer Person für diese vom Gericht ein Sachwalter bestellt. Er erledigt im Namen der Person, für die er bestellt ist, die Rechtsgeschäfte, für die er vom Gericht beauftragt ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wer in Ihrem Namen im Falle Ihrer Geschäftsunfähigkeit handeln darf. Sie bestimmen selbst, wer die Person Ihres Vertrauens ist. Sie bestimmen selbst, wer welche Entscheidungen treffen und welche Geschäfte in Ihrem Namen durchführen darf. Sie bestimmen selbst, wann diese Vollmacht in Kraft tritt und wie lange diese gilt. Sie bestimmen das alles rechtzeitig, bevor es jemand anderes für Sie entscheiden muss. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, welche Fragen im Zusammenhang mit einer Vorsorgevollmacht zu stellen sind. Wir wissen, wie wichtig gerade hier individuelle Antworten und maßgeschneiderte Lösungen sind.
Selbstverständlich kann eine Vorsorgevollmacht auch im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert werden. Darin kann auch registriert werden, wann eine Vorsorgevollmacht wirksam wird, wen Sie allenfalls als Sachwalter bestimmen, durch welche Angehörige Sie nicht vertreten werden wollen und natürlich auch, unter welchen Bedingungen Sie eine Vollmacht widerrufen. Durch diese Registrierung kann das Gericht jederzeit innerhalb von Sekunden feststellen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder ein Sachwalter bestellt werden muss.
Die Kosten für die Erstellung einer Vorsorgevollmacht betragen einen Bruchteil dessen, was nachträgliche Klärungen oder sogar Streitigkeiten vor Gericht nach sich ziehen könnten.