Bei Verlassenschaftsverfahren
stehen wir Ihnenmit umfassender Unterstützung zur Seite, um den
Ablauf transparent und gerecht zu gestalten.
Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen abzuwickeln und das Nachlassvermögen an dessen Erben ordnungsgemäß zu übertragen.
Von Gesetzes wegen ist vorgesehen, dass Notare im Auftrag der Gerichte das Verlassenschaftsverfahren durchführen. Dies ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche unseres Notariates.
Unsere Expertisen
Verlassenschaftsverfahren
Errichtung der Todesfallsaufnahme
Erhebung von Vermögenswerten des Erblassers
Beratung zum gesetzlichen Pflichtteils- und Schenkungspflichtteilsrecht
Entgegennahme von Erbantritts- oder Erbausschlagungserklärungen
Aufteilung des Nachlassvermögens
Mitwirkung und Beratung bei Erb- und Pflichtteilsübereinkommen
umfassende Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht in Zusammenhang mit der Verlassenschaft
unparteiische, unabhängige und umfassende Aufklärung aller Verfahrensbeteiligten über deren jeweilige Rechte und Pflichten sowie die objektive Wahrung von deren Rechten im Verlassenschaftsverfahren