Bei Verlassenschaftsverfahren

stehen wir Ihnen
mit umfassender Unterstützung zur Seite, um den
Ablauf transparent und gerecht zu gestalten.

Nach jedem Todesfall wird in Österreich automatisch vom Gericht ein Verlassenschaftsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Verstorbenen abzuwickeln und das Nachlassvermögen an dessen Erben ordnungsgemäß zu übertragen.

Von Gesetzes wegen ist vorgesehen, dass Notare im Auftrag der Gerichte das Verlassenschaftsverfahren durchführen. Dies ist einer der wichtigsten Aufgabenbereiche unseres Notariates.

Unsere Expertisen

Verlassenschaftsverfahren

Errichtung der Todesfallsaufnahme

Erhebung von Vermögenswerten des Erblassers

Beratung zum gesetzlichen Pflichtteils- und Schenkungspflichtteilsrecht

Entgegennahme von Erbantritts- oder Erbausschlagungserklärungen

Aufteilung des Nachlassvermögens

Mitwirkung und Beratung bei Erb- und Pflichtteilsübereinkommen

umfassende Beratung in steuerrechtlicher Hinsicht in Zusammenhang mit der Verlassenschaft

unparteiische, unabhängige und umfassende Aufklärung aller Verfahrensbeteiligten über deren jeweilige Rechte und Pflichten sowie die objektive Wahrung von deren Rechten im Verlassenschaftsverfahren

office@notar.tirol
+43 512 551920

Museumstraße 4
6020 Innsbruck, Tirol

Umgebung: Notare Tirol